Flexibilisierung der Höchstarbeitszeit im Arbeitsmarktstärkungsgesetz
Der Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e. V. (VDFU) unterstützt die Reformüberlegungen zum Arbeitszeitgesetz, bei denen die starre tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Betrachtung ersetzt werden soll. Die Gesetzeslage mit festen Tagesgrenzen wird den Anforderungen einer modernen, dienstleistungsorientierten Arbeitswelt zunehmend nicht mehr gerecht.
Die Freizeitwirtschaft ist durch zeitlich konzentrierte Nachfrage geprägt. Arbeit fällt überproportional an Wochenenden, Feiertagen und in saisonalen Spitzen an. Zusätzlich beeinflussen witterungsbedingte Schwankungen das Besucheraufkommen kurzfristig und in stärkerem Maße als konjunkturelle Entwicklungen. Betriebe sind daher in besonderem Umfang auf flexible Arbeitsmodelle angewiesen.
In diesen Phasen ist die Branche in hohem Maße auf pendelnde Beschäftigte sowie auf saisonale Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen. Gleichzeitig erfordert die zunehmende Häufung witterungsbedingter Extremereignisse eine hohe Anpassungsfähigkeit im Personaleinsatz. Diese Arbeitsorganisation ist Voraussetzung dafür, dass Freizeit- und Erholungsangebote dann bereitgestellt werden können, wenn sie für die Bevölkerung von besonderer Bedeutung sind.
Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt machen Flexibilisierung erforderlich
Demografischer Wandel, Arbeitskräftemangel und fortschreitende Urbanisierung erschweren es vielerorts, den Personalbedarf über den lokalen Arbeitsmarkt zu decken. Ein angespannter Wohnungsmarkt stellt zusätzliche strukturelle Herausforderungen dar, insbesondere in ländlichen Regionen.
Eine Orientierung an der Wochenarbeitszeit greift die bestehende Logik des Arbeitszeitgesetzes auf und trägt den betrieblichen Realitäten der Freizeitwirtschaft Rechnung. Sie schafft mehr Planbarkeit und Flexibilität für Beschäftigte und Unternehmen.
Jürgen Gevers, Geschäftsführer VDFU e.V.
Viele Unternehmen investieren daher in Mitarbeiterunterkünfte, werben Fach- und Saisonkräfte im Ausland an und organisieren deren temporären Aufenthalt vor Ort. Gerade für diese Beschäftigten besteht häufig der Wunsch nach gebündelten Arbeitsphasen mit zusammenhängenden Freizeit- oder Heimfahrzeiten, anstelle täglicher Pendelbelastungen.
Starre tägliche Höchstarbeitszeiten begrenzen eine bedarfsgerechte Arbeitsorganisation selbst dort, wo Schichtmodelle eingesetzt werden und längere Arbeitstage mit entsprechendem zeitlichem Ausgleich möglich und von den Beschäftigten ausdrücklich gewünscht wären.
Arbeitszeiten lassen sich derzeit weder am tatsächlichen Besucheraufkommen noch an den Bedürfnissen der Beschäftigten nach planbaren Arbeits- und Erholungsphasen ausrichten. In der Praxis führt dies dazu, dass Einsätze im Betrieb über die Woche verteilt werden, ohne den gewünschten Effekt von Erholung, Mobilität oder Vereinbarkeit zu erzielen.
Positive Wirkungseffekte durch wöchentliche Höchstarbeitszeit
Eine Orientierung an einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit bei unverändert hohem Gesundheitsschutz würde der Arbeitsrealität der Freizeitwirtschaft entsprechen. Sie würde Planungssicherheit erhöhen, die Attraktivität bestehender Arbeitsangebote stärken und beitragen, vorhandene Bereitschaft von Beschäftigten sinnvoll zu nutzen. Gerade unter den Bedingungen eines angespannten Arbeitsmarktes ist dies ein entscheidender Hebel, um Beschäftigung im Saisongeschäft praktikabel zu organisieren und langfristig zu sichern.
Der VDFU begrüßt Initiativen, die auf eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes in Richtung größerer zeitlicher Flexibilität abzielen, insbesondere durch den Übergang von einer täglichen zu einer wöchentlichen Betrachtung der Höchstarbeitszeit. Eine solche Modernisierung wäre ein sachgerechter und zeitgemäßer Schritt, um arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen an die Anforderungen der heutigen Dienstleistungs- und Freizeitwirtschaft anzupassen.
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Aussagen aus der Praxis:
Bereits 2021/22 führte der VDFU im Rahmen des durch das damalige BMWK geförderten Projekts „LIFT-Wissen“ die wissenschaftliche Untersuchung „Arbeitsmarkt und Beschäftigung in der Freizeit- und Tourismusbranche“ durch. Bestandteil der Studie waren qualitative Interviews mit Beschäftigten und Personalverantwortlichen aus der Freizeitwirtschaft. Schon damals sprachen sich zahlreiche Befragte für eine praxisorientierte Flexibilisierung der Arbeitszeiten aus.
“In der Hochsaison beschäftigen wir eine große Zahl an Saisonkräften aus dem europäischen Ausland. Viele arbeiten insbesondere an Wochenenden oder in Ferienzeiten bei uns und pendeln zu ihren Familien. Sie wünschen sich gebündelte Arbeitstage, um eine Vier-Tage-Woche zu ermöglichen. Aufgrund der täglichen Höchstarbeitszeit können wir das selbst bei vollständigem Zeitausgleich nicht umsetzen. In der Praxis werden Arbeitszeiten dadurch über mehr Tage gestreckt, was weder für die Beschäftigten noch für den Betrieb sinnvoll ist.”
Personalverantwortlicher, Freizeitpark im ländlichen Raum
“An besuchsstarken Tagen steigt unser Personalbedarf wetterbedingt kurzfristig um bis zu 30 Prozent. Beschäftigte signalisieren regelmäßig Bereitschaft, an diesen Tagen länger zu arbeiten und an schwächeren Tagen auszugleichen. Die starre Tagesgrenze verhindert diese Flexibilität. Statt vorhandene Arbeitsbereitschaft zu nutzen, müssen wir zusätzliche Aushilfen einsetzen oder Angebote reduzieren.”
Personalverantwortliche, Outdoor-Freizeiteinrichtung
“Ich arbeite für mehrere Monate in Deutschland und wohne währenddessen in einer Mitarbeiterunterkunft. Mir wäre es lieber, an vier Tagen länger zu arbeiten und dafür drei zusammenhängende freie Tage zu haben. So könnte ich häufiger nach Hause fahren und hätte mehr echte Erholungszeit. Das ist rechtlich nicht möglich, obwohl der zeitliche Ausgleich eingehalten wird.”
Saisonbeschäftigter aus dem Ausland, Unterbringung vor Ort
“Ich habe einen einfachen Arbeitsweg von über einer Stunde. Längere Arbeitstage mit anschließendem Freizeitausgleich würden mir helfen, Beruf und Familie besser zu organisieren. Stattdessen arbeite ich an mehr Tagen kürzer, was mehr Fahrzeit und weniger zusammenhängende Freizeit bedeutet.”
Beschäftigte mit weiter Anfahrt
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DOWNLOAD: Postionspapier Flexibilisierung der Höchstarbeitszeit im Arbeitsmarktstärkungsgesetz
