Gleichbehandlung der bayerischen Freizeitwirtschaft gegenüber anderen Bundesländern und bereinigte Vorjahresvergleiche

Die Freizeitwirtschaft zum zweiten Mal in diesem Jahr zum Erliegen. Pauschalisierte Entschädigungen anhand von Vorjahresvergleichen sind dabei aufgrund veränderter Ferienzeiten eine folgenschwere Benachteiligung der bayrischen Betriebe.

Mit dem Beschluss zur Eindämmung der SARS-Cov2-Pandemie kommt die Freizeitwirtschaft in Deutschland zum zweiten Mal in diesem Jahr vollumfänglich zum Erliegen. Außerordentliche Wirtschaftshilfen sehen indes pauschalisierte Entschädigungen anhand eines Vergleiches mit dem Vorjahresmonat vor. Aufgrund veränderter Ferienzeiten eine klare und folgenschwere Benachteiligung der bayrischen Betriebe.

Am 28. Oktober 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs*innen der Länder deutlich verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Gemäß dem Beschluss sind alle Freizeiteinrichtungen ab dem 02. November 2020 zu schließen. Zudem ist eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ vorgesehen, die den betroffenen Betrieben mit bis fünfzig Mitarbeitern eine pauschalisierte Finanzhilfe in Höhe von 75 Prozent des Vorjahresumsatzes zusagt. Die Vorgaben wurden von nahezu allen Bundesländern unverschärft umgesetzt.

Der VDFU e.V. begrüßt ausdrücklich diesen Vorstoß sowie die unmittelbare Berücksichtigung notwendiger Wirtschaftshilfen im Zuge der unverschuldeten Betriebsschließungen.

Vergleiche mit den Umsätzen des Vorjahresmonats sind in der Freizeitwirtschaft nur unter vergleichbaren Rahmenbedingungen sinnvoll

Während diese Zusage in den meisten Regionen Deutschlands einen sinnvollen Lösungsansatz darstellt, um Unternehmen vor einem drohenden Kollaps zu bewahren, verkennt ein pauschaler Vorjahresvergleich in Bayern die Realität. Kaum ein Wirtschaftszweig ist derart saisonal geprägt wie die Freizeit- und Tourismuswirtschaft. In keinem Bereich ist die Abhängigkeit von den Ferienzeiten vergleichbar hoch.

Waren die bayerischen Herbstferien 2019 noch im Oktober terminiert, stehen sie in diesem Jahr erst unmittelbar bevor. Einzig den Vorjahresmonat als Referenzgröße zur Ermittlung der Höhe der Wirtschaftshilfe heranzuziehen, lehnt der VDFU e.V. entschieden ab:

- Die Nachfrage nach Freizeitangeboten ist zu Ferienzeiten deutlich stärker, die Umsätze entsprechend höher.

- Viele Freizeiteinrichtungen mit Außenbereich beenden die Saison traditionell nach den Herbstferien. Folglich hatten sie im zum Vergleich herangezogenen Vorjahreszeitraum bereits geschlossen.

- Während der Schulferien haben viele Freizeiteinrichtungen täglich geöffnet, während sie außerhalb der Ferien nur an den Wochenenden geöffnet haben.

Ungleichbehandlung der bayerischen Freizeitwirtschaft verzerrt auch den Wettbewerb

Aus besagten Gründen ergibt der angestrebte pauschale Vergleich mit den Vorjahresumsätzen in Bayern keine realistische Vergleichsgröße. Die bayrischen Freizeitunternehmen werden auf diese Weise zudem gegenüber Betrieben mit vergleichbaren Angeboten in anderen Regionen Deutschlands schlechter gestellt. Der Wettbewerb wird zu ihren Ungunsten verzerrt.

Der VDFU e.V. fordert die bayerische Staatsregierung daher auf, bei der Berechnung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für Freizeiteinrichtungen die Sondereffekte der Ferienzeiten zu würdigen. Nur so kann eine angemessene, an den tatsächlichen Rahmenbedingungen orientierte Wirtschaftshilfe umgesetzt werden und der faire Wettbewerb erhalten bleiben.

Die bayerischen Freizeiteinrichtungen haben die Termine der Herbstferien ebenso wenig zu verantworten, wie die Corona-Pandemie selbst.

ANSPRECHPARTNER

VDFU-Geschäftsstelle